Kroatien auf dem eigenen Kiel entdecken
Der Start in die neue Bootsaison steht vor der Türe. Mit dem eigenen Boot, die Inselwelt Kroatiens entdecken – das wäre doch was!
Aber wie geht man das an? Was benötigt man alles, wenn man das Boot in Kroatien ins Wasser lassen möchte? Wir zeigen dir, welche Schritte für einen Bootsurlaub in Kroatien notwendig sind.
01 Bootsführerschein
Ohne einen Bootsführerschein darf man in Kroatien kein motorisiertes Wasserfahrzeug in Betrieb nehmen und lässt den Bootsurlaub in Kroatien in ein schlechtes Licht rücken. Hier scheiden sich die Geister. Die einen schwören auf den Sportbootführerschein See (Deutsches Patent), die anderen auf das kroatische Küstenpatent und wieder andere meinen ohne dem FB2 geht gar nichts. Alle haben recht. Am Wasser gilt, was auch auf der Straße wichtig ist – wer nicht oft mit dem Boot fahrt, hat keine Routine – egal, welchen Bootsführerschein man in der Tasche hat. Wir empfehlen jedem, vor Beginn der Saison ein Skippertraining zu absolvieren, um die Kenntnisse wieder aufzufrischen.
02 Anmeldung für den Bootsurlaub in Kroatien
Wer in Besitz eines Bootes (Motorboot oder Segelboot) ist und am Meer fahren möchte, braucht einen Seebrief, um den Bootsurlaub in Kroatien uneingeschränkt genießen zu können.
Seebrief Österreich
Kaufvertrag und Messbrief an einen Ziviltechniker schicken, mit der Bitte um Neuausstellung des Messbriefes. Mit diesem stellt man den Antrag für einen Seebrief des gewünschten Fahrtenbereichs bei der zuständigen Schifffahrtsbehörde (für jedes Bundesland unterschiedlich) ein. Hier werden weiters noch zusätzliche Unterlagen wie Eigentumsnachweis, Zahlungsbestätigung, Staatsbürgerschaftsnachweis, Eigentumsaufschlüsselung, Konformitätserklärung (CE-Unterlagen), Konformitätserklärung für 4-Takt-Motoren, Deutsche Übersetzung für vorgelegte fremdsprachige Dokumente, MESSBRIEF im Original und Entregistrierungsbescheinigung benötigt.
Weiterführende Links
Ziviltechniker Kanzlei Anzböck – hier klicken
Schifffahrtsbehörde Burgenland
Abteilung 2 Referat Verkehrsrecht
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
→ burgenland.at
Schifffahrtsbehörde Kärnten
Abteilung 7 Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur und Mobilität
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt
→ schifffahrt.ktn.gv.at
Schifffahrtsbehörde Niederösterreich
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
→ noel.gv.at
Schifffahrtsbehörde Oberösterreich
Abteilung Verkehr
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
→ ooe.gv.at
Schifffahrtsbehörde Salzburg
Referat 6/52
Postfach 527, 5010 Salzburg
→ salzburg.gv.at
Schifffahrtsbehörde Steiermark
Abteilung 13
Stempfergasse 7, 8010 Graz
→ verwaltung.steiermark.at/schifffahrt
Schifffahrtsbehörde Tirol
Abteilung Verkehr
Landhaus, 6020 Innsbruck
→ tirol.gv.at
Schifffahrtsbehörde Vorarlberg
Verkehrsabteilung
Landhaus, 6900 Bregenz
→ vorarlberg.at
Schifffahrtsbehörde Wien
Magistratsabteilung 58
Dresdner Straße 73-75, 1. Stock, 1200 Wien
→ wien.gv.at
Internationaler Bootsschein (IBS) für Deutschland
Der IBS wird weltweit als offizielles Bootspapier anerkannt. Für die Anmeldung werden Baunummer, Rahmendaten, Motordaten und eine Ausweiskopie benötigt.
Anmeldung zum Beispiel
ADAC https://skipper.adac.de/bootskennzeichen/
Deutscher Motoryachtverband https://www.dmyv.de/int-bootschein/int-bootsschein/uebersicht
Deutscher Seglerverband https://www.dsv.org/boote/bootsdokumenteregistrierung/
03 Bootsurlaub in Kroatien und Funk an Bord
In Österreich wird ab Fahrtenbereich 2 ein UKW-Sprechfunkgerät mit DSC-Controller an Bord vorgeschrieben. Dieses muss beim Fernmeldebüro Republik Österreich angemeldet werden. Bitte beachte, dass ein Funkschein notwendig ist, wenn du den Funk bedienen möchtest und in deinem Bootsurlaub in Kroatien nicht eingeschränkt wirst. Das kroatische Küstenpatent hat ein Sprechfunkzeugnis für Kroatien inkludiert. Bist du im Besitz eines SBF oder A-Schein, kannst du in Kroatien die Zusatzprüfung für den Sprechfunk ablegen.
Weiterführende Links
Fernmeldebüro Republik Österreich
Radetzkystraße 2 1030 Wien
Tel.: +43 1 71162-654401
FAX: +43 1 71162-654409
E-Mail: fb@fb.gv.at
04 Bootsbeschriftung
Sobald du dein Bootskennzeichen bekommen hast, kannst du auch schon deine Bootsbeschriftung erstellen lassen. Verpflichtend sind das Kennzeichen auf Steuerbord und Backbord und der Heimathafen. Der Name deines Bootes kann auch auf dem Boot vermerkt werden, ist nicht Pflicht, aber schön, wenn andere dich und dein Boot anhand des Namens in Verbindung bringen können. Das Bootskennzeichen muss in leserlicher Schrift gut sichtbar angebracht werden.
Vorschrift Österreich: Schrifthöhe von 150 mm und einer Schriftstärke von 20 mm
Vorschrift Deutschland: Schrifthöhe von 100 mm
In beiden Ländern gilt, helle Schrift auf dunklem Hintergrund, dunkle Schrift auf hellem Hintergrund.
Bootsbeschriftungen können zum Beispiel hier bestellt werden:
Bootsbeschriftungen
04 Versicherung
In Kroatien ist eine Versicherung für Boote mit über 15 kW (20,39 PS) verpflichtend, darunter empfohlen. Die Mindestdeckungssummer liegt bei ca. 460.000 EUR und das Versicherungsdokument ist immer mitzuführen.
Hol dir eine kostenlose Versicherungsberatung – HIER TERMIN VEREINBAREN
05 Anmeldung im Hafenamt
Dein Bootsurlaub kann in Kürze beginnen. In Kroatien angekommen, suchst du das nächstgelegene Hafenamt, Lučka kapetanija, auf und meldest dort, dass du mit deinem Boot da bist. Zeige alle deine Bootspapiere her und gib bekannt, wie lange du mit deinem Boot hierbleiben wirst. Die Abrechnung erfolgt entweder direkt im Hafenamt oder du meldest dein Boot schon im Vorfeld online an. Die Abrechnungsperiode ist pro Kalenderjahr und richtet sich nach Schiffslänge und Motorleistung.
Anmeldungen können online, zum Beispiel hier beantragt werden:
Bootsanmeldung Kroatien
Sea-Help
06 Kurtaxe nicht bei dem Bootsurlaub in Kroatien vergessen
Überschreitet dein Boot eine Länge von 7 Meter, muss eine Kurtaxe bezahlen. Diese kann für einen unterschiedlichen Zeitraum und entweder pro Personen an Bord oder für die Bootslänge bezahlt werden. Es lohnt sich auf jeden Fall unterschiedliche Varianten zu kalkulieren.
Hier ein Rechenbeispiel für das Jahr 2024
Bootslänge 9–12 Meter bis 15 Tage 79,63 EUR
Bootslänge 9–12 Meter bis 30 Tage 132,71 EUR
Preis pro Person und Nacht beträgt 1,33 EUR
2 Personen für 14 Tage 37,24 EUR
3 Personen für 14 Tage 55,86 EUR
4 Personen für 14 Tage 74,48 EUR
5 Personen für 14 Tage 93,10 EUR
Ab 5 Personen wäre die Gebühr für die Bootslänge schon günstiger
2 Personen für 30 Tage 79,80 EUR
3 Personen für 14 Tage 119,70 EUR
4 Personen für 14 Tage 159,60 EUR
Ab 3 Personen wäre die Gebühr für die Bootslänge schon günstiger
Die Kurtaxe ist ausschließlich online zu bezahlen. Hier ist die offizielle Website von Kroatien https://croatia.hr/de-de/praktische-hinweise/kurtaxe-fur-nautiker
07 Dokumentenaufbewahrung
Sämtliche Dokumente samt Permit und Kurtaxe sind immer am Boot mitzuführen. Wir empfehlen alle Dokumente in einer wasserdichten Hülle aufzubewahren, damit diese vor Feuchtigkeit geschützt sind. Diese Dokumentenmappe hat sich bei uns an Bord bewährt. In der großen Mappe befinden sich alle Bootspapiere und in der kleinen alle Reisepässe und Bootsführerscheine. Somit kann man auf nichts vergessen und hat bei der Anmeldung oder einer etwaigen Kontrolle alles bei der Hand.