Kroatien ist eines der beliebtesten Reiseziele für Bootsfahrer aus aller Welt. Die malerische Adriaküste mit ihren zahlreichen Inseln und Buchten zieht jährlich Millionen von Wassersportlern an. Doch auch im Paradies gibt es Veränderungen: Ab 2025 gelten neue Regeln, die das Verhalten auf dem Wasser betreffen. Ob du nun mit einer Yacht, einem Beiboot oder einem persönlichen Wasserfahrzeug unterwegs bist – es ist entscheidend, über die aktuellen Vorschriften informiert zu sein, um sicher und regelkonform unterwegs zu sein.
1. Mindestabstände zur Küste
Eine der zentralen Neuerungen betrifft die Mindestabstände, die Boote je nach ihrer Länge zur Küste einhalten müssen. Diese Regelung soll die Sicherheit erhöhen und den Schutz der Küstenumwelt gewährleisten.
Boote mit einer Länge von 30 Metern oder mehr dürfen sich der Küste nicht näher als 300 Meter nähern.
Boote zwischen 15 und 30 Metern Länge müssen mindestens 150 Meter Abstand zur Küste halten.
Boote unter 15 Metern Länge ist es gestattet, sich bis auf 50 Meter der Küste zu nähern.
Diese Abstandsregeln gelten auch für das Befahren von organisierten Badestränden. Innerhalb solcher Bereiche ist das Ankern oder Festmachen generell untersagt.
2. Nutzung von Beiboote (Tender)
Beiboote, die oft als Tender bezeichnet werden, unterliegen ebenfalls neuen Regelungen:
Nutzung innerhalb eines 500-Meter-Radius: Ein Beiboot darf sich bis zu 500 Meter vom Mutterschiff entfernen. Ausgenommen sind Fahrten zur nächsten Anlegestelle oder zwischen Ankerplatz und Hafen.
Registrierungspflicht: Wenn das Beiboot außerhalb des 500-Meter-Radius genutzt wird, ist eine formelle Registrierung erforderlich. Zudem muss es mit einer gültigen Vignette ausgestattet und bei Motoren über 15 kW haftpflichtversichert sein.
Diese Regelungen sollen die Sicherheit erhöhen und die Nutzung von Beibooten klarer regeln.
3. Vorschriften für persönliche Wasserfahrzeuge
Persönliche Wasserfahrzeuge wie Kanus, Kajaks, Tretboote, SUPs, Windsurfbretter und ähnliche Geräte unterliegen ebenfalls neuen Bestimmungen:
Keine Registrierungspflicht: Diese Fahrzeuge müssen nicht mehr im Schiffsregister eingetragen werden, unabhängig von ihrer Antriebsart.
Nutzungszeitraum: Die Nutzung ist zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang gestattet.
Abstandsregeln: Innerhalb organisierter Badezonen ist das Befahren untersagt. Zudem dürfen diese Fahrzeuge sich nicht weiter als 300 Meter von der Küste entfernen.
4. Sicherheitsausrüstung und Verhaltensregeln
Neben den oben genannten Punkten gibt es weitere sicherheitsrelevante Vorschriften:
Tragepflicht von Rettungswesten: Jede Person an Bord muss eine Rettungsweste mit mindestens 100 Newton Auftriebskraft tragen.
Verbot des Anlegens an Sicherheitsobjekten: Das Festmachen an Navigationszeichen oder anderen sicherheitsrelevanten Objekten ist untersagt.
Abstand zu Tauchzonen: Ein Mindestabstand von 50 Metern zu Tauchermarkierungen ist einzuhalten, es sei denn, das Boot begleitet aktiv einen Taucher.
5. Geschwindigkeitsbegrenzungen
Innerhalb von 300 Metern zur Küste, in engen Fahrwassern sowie in der Nähe von Häfen und Ankerplätzen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 8 Knoten. Es ist wichtig, stets auf die Geschwindigkeit zu achten, um sowohl die Sicherheit als auch die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
6. Rettungswestenpflicht und Helmpflicht
Laut Artikel 7 des neuen Gesetzes müssen alle Personen an Bord von Booten eine Rettungsweste tragen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Rettungswestenpflicht gilt insbesondere in folgenden Fällen:
Wenn die Geschwindigkeit des Bootes 20 Knoten überschreitet.
Für offene Boote wie Schlauchboote, Jetskis oder Boote ohne Kabine.
Die Regelung gilt für alle Personen an Bord, sowohl für Erwachsene als auch für Kinder, und muss während der gesamten Fahrt eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Bei geschlossenen Booten entfällt die Pflicht, die Rettungsweste unter Deck zu tragen. Diese Regelung gilt für alle Wasserfahrzeuge, die sich in den Gewässern Kroatiens befinden – unabhängig davon, ob sie kroatisch registriert sind oder nicht.
7. Zusätzliche Helmpflicht für Wassermotorräder
Laut Artikel 7 des neuen Gesetzes betrifft die Helmpflicht nicht nur Fahrer von motorisierten Wasserfahrzeugen, sondern auch Jetskifahrer. Unabhängig von der Geschwindigkeit müssen sie sowohl eine Rettungsweste als auch einen Schutzhelm tragen. Diese neue Regelung wurde eingeführt, um schwere Kopfverletzungen zu verhindern, die bei Unfällen auf dem Wasser häufig vorkommen. Vor allem auf Jetskis, die durch ihre hohe Geschwindigkeit und Wendigkeit oft mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden sind, ist der Helm eine essentielle Sicherheitsmaßnahme. Wer glaubt, diese Regel umgehen zu können, wird sich täuschen: Die kroatischen Behörden führen verstärkte Kontrollen durch und ahnden Verstöße gegen diese Vorschrift konsequent.
8. Rückspiegel und QuickStop-System
Die neuen Sicherheitsvorschriften in Kroatien betreffen auch Schnellboote und Jetskis, die für Wassersportarten wie Wasserski oder Parasailing eingesetzt werden. Um das Sicherheitsniveau zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden, wurden zusätzliche Anforderungen festgelegt:
Einbau eines konvexen Rückspiegels: Alle Schnellboote und Jetskis müssen nun mit einem nach außen gewölbten Rückspiegel ausgestattet sein. Dieser Spiegel soll den Fahrern eine klare Sicht auf das Geschehen hinter ihrem Fahrzeug ermöglichen. Insbesondere bei Wassersportarten, bei denen häufig ein zweites Fahrzeug oder mehrere Personen hinter dem Boot unterwegs sind, ist es wichtig, das Umfeld ständig im Auge zu behalten. Diese Maßnahme trägt zur Vermeidung von Kollisionen und Missverständnissen im dichten Verkehrsfluss auf den kroatischen Gewässern bei.
Sicherheitsarmbänder oder QuickStop-Systeme: Für Schnellboote und Jetskis, die schneller als 20 Knoten fahren, wurde der Einbau von Sicherheitsarmbändern oder einem QuickStop-System verpflichtend. Sicherheitsarmbänder sind mit einem Mechanismus ausgestattet, der den Motor automatisch abschaltet, wenn der Fahrer den Kontakt zum Fahrzeug verliert. Das QuickStop-System funktioniert ähnlich und ermöglicht es dem Fahrer, den Motor sofort zu stoppen, wenn er die Kontrolle über das Fahrzeug verliert – etwa bei einem Sturz oder unerwarteten Bewegungen. Diese Systeme sollen verhindern, dass sich das Fahrzeug unkontrolliert weiterbewegt und so Unfälle mit anderen Wasserfahrzeugen oder Personen auf dem Wasser verursacht.
Angesichts der hohen Anzahl an Freizeitbooten und Jetskis, die sich während der touristischen Hochsaison auf den belebten Gewässern Kroatiens tummeln, sind diese Sicherheitsvorkehrungen eine notwendige Maßnahme, um die Zahl der Unfälle und Verletzungen zu minimieren.
Hinweis:
Die oben genannten Informationen dienen als allgemeine Richtlinie. Für detaillierte und aktuelle Informationen empfiehlt es sich, die offiziellen kroatischen Schifffahrtsbehörden oder maritime Organisationen zu konsultieren oder hier nachzulesen.
FAQ zu "Neue Gesetze für Bootsfahrer in Kroatien 2025"
Ja, wenn du dein Beiboot außerhalb eines 500-Meter-Radius vom Mutterschiff nutzen möchtest, ist eine Registrierung erforderlich. Zudem muss es mit einer gültigen Vignette ausgestattet und bei Motoren über 15 kW haftpflichtversichert sein.
Nein, das Befahren von organisierten Badezonen mit persönlichen Wasserfahrzeugen wie SUPs ist untersagt. Bitte halte dich an die ausgewiesenen Bereiche und respektiere die Regeln zum Schutz aller Badegäste.
Jede Person an Bord muss eine Rettungsweste mit mindestens 100 Newton Auftriebskraft tragen. Informiere dich zudem über weitere erforderliche Ausrüstungsgegenstände, abhängig von der Art deines Bootes und den geplanten Aktivitäten.