Skipper, die in Kroatien unterwegs sind oder dies planen, sollten jetzt genau aufpassen. Seit 2020 gibt es Änderungen im kroatischen Schifffahrtsgesetz, die sich besonders auf Bootsführer der Kategorie B auswirken. Mit den neuen Vorschriften gelten strengere Regelungen, vor allem bei der Bootslänge. Wer eine Yacht von 18 Metern oder länger steuert, muss nun eine zusätzliche Qualifikation vorweisen.
Änderungen des kroatischen Schifffahrtsgesetzes
Die wichtigste Änderung betrifft die Bootslänge. Bislang lag die Grenze bei 30 Bruttoregistertonnen, was einer Länge von etwa 22 Metern entsprach. Nun dürfen Boote ab 18 Metern nur noch mit einer Yachtmaster A-Lizenz geführt werden. Dies betrifft viele Yachten, die durch nur wenige Zentimeter diese Grenze überschreiten, wie etwa 60-Fuß-Boote.
Debatte um die Bootslänge
Die Diskussion darüber, welche Teile des Bootes in die Gesamtlänge einberechnet werden, flammt neu auf. Während manche hoffen, dass Plattformen oder Anbauten nicht gezählt werden, schafft das kroatische Gesetz hier Klarheit: Nur offiziell gemeldete Längenangaben im Flaggenzertifikat oder im internationalen Bootsschein sind entscheidend.
Registrierungsänderungen
Manche Skipper könnten versuchen, die Bootslänge in den Papieren nachträglich anzupassen, um die neuen Vorgaben zu umgehen. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Hafenkapitäne können alte Daten einsehen, und eine unplausible Änderung könnte zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Rückwirkende Gültigkeit – Änderungen des kroatischen Schifffahrtsgesetzes
Ein weiteres Thema ist die rückwirkende Gültigkeit der neuen Regelungen. Auch ältere Patente verlieren ihren Bestandsschutz – das heißt, alle Bootsführer mit dem kroatischen Patent Kategorie B müssen sich an die neuen Längenanforderungen halten.
FAQ zum Thema Änderungen des kroatischen Schifffahrtsgesetzes
Boote bis 18 Meter dürfen weiterhin mit dem kroatischen Patent Kategorie B gesteuert werden. Für längere Boote ist die Yachtmaster A-Lizenz erforderlich.
Auch wenige Zentimeter über der 18-Meter-Grenze können den Unterschied machen. Boote ab 18,28 Metern benötigen die Yachtmaster A-Lizenz.
Ja, es gibt keinen Bestandsschutz. Die 18-Meter-Regelung gilt für alle Bootsführer, unabhängig vom Ausstellungsdatum der Lizenz.