AGB – die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nautikschule Conrad
AGB Stand 01. Mai 2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Vertragsabschluss
Mit der Online oder Offline Buchung einer Dienstleistung über die Website kroatisches-kuestenpatent.schule/ bzw. weiteren Webseiten der Nautikschule Conrad eine Marke der PRINTSTORE Produktionsagentur GmbH (in Folge Nautikschule Conrad genannt) hat der Kunde/die Kundin einen Fernabsatzvertrag gemäß FAAG (Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz) mit der Firma Nautikschule Conrad eine Marke der PRINTSTORE Produktionsagentur GmbH, A-2602 Blumau, Hauptallee 9/4, abgeschlossen.
Der/die Teilnehmer/in erhält nach Bestellung eine schriftliche Buchungsbestätigung per Mail gemäß E-Commerce Gesetz und FAAG. Alle von Nautikschule Conrad angebotenen Leistungen und Verträge basieren auf diesen vorliegenden AGB.
- Leistungen
Aus den Angaben in der Buchungsbestätigung sowie aus dem für diesen Leistungszeitraum gültigen Katalog ergibt sich der Umfang der vertraglichen Leistungen. - Bezahlung – Stornierung
Mit der Buchung eines Törns/Kurses/Trainings ist der in Rechnung gestellt Betrag sofort fällig. Kostenfreie Umbuchungen oder Absagen sind bis max. 6 Wochen vor Beginn möglich, ab der 6 Woche bis 3 Wochen vor Kursbeginn wird die Anzahlung von 50% des Beitrages einbehalten. Ab der 3 Woche beträgt die Stornogebühr 100% des Beitrages. - Kurspakete/ Frühbuchungen
TeilnehmerInnen, die eine Kurskombination buchen, erhalten die auf der Rechnung ausgewiesenen Vergünstigungen. Die Vergünstigungen gelten nur bei einer kombinierten Buchung. - Rücktritt des Veranstalters
Bei Nichterreichen der Mindestmitgliederzahl von zwei TeilnehmerInnen behält sich Nautikschule Conrad vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der/die TeilnehmerIn mind. 2 Wochen vorher informiert und es werden die gezahlten Beträge ohne Abzug zurückerstattet. Darüberhinausgehende Ersatzansprüche bestehen nicht. - Rechtswahl/ Gerichtsstand
6.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem/der TeilnehmerIn und Nautikschule Conrad findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Sofern bei Klagen eines/einer Teilnehmers/in gegen Nautikschule Conrad im Ausland für die Haftung dem Grunde nach kein österreichisches Recht Anwendung findet, findet hinsichtlich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich der Art, dem Umfang und der Höhe von Ansprüchen des/der Teilnehmers/in, ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Baden bei Wien. - Schutz personenbezogener Daten
Alle personenbezogenen Daten, welche Nautikschule Conrad zur Abwicklung des gesamten Lehrgangs oder Trainings zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die Praxistörns/Urlaubstörns:
- Bezahlung
1.1. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 50% des Teilnahmebetrages binnen 14 Tagen fällig. Der Restbetrag wird 4 Wochen vor Kursbeginn fällig. Bei Buchungen innerhalb von vier Wochen vor Kurs- bzw. Törnbeginn ist die volle Kursgebühr sofort fällig.
1.2. Geht der Anzahlungsbeitrag nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein, so ist Nautikschule Conrad berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. Bei Zahlungen, die nicht bis vier Wochen vor Törnbeginn eingehen, ist Nautikschule Conrad berechtigt, den Kurs-, Traings- oder Törnplatz anderweitig zu vergeben. Die Verpflichtung zur Begleichung des Kursbeitrages bleibt bestehen.
1.3 Das gleiche wie in 1.2 gilt, wenn der Restbetrag nicht innerhalb von vier Wochen vor Törnbeginn eingeht. - Leistungen
2.1. Grundsätzlich sind in den Gebühren das Training/Segeln/Motorboot auf dem Wasser durch einen Instructor/Skipper bzw. die Yachtführung sowie die Yachtcharter enthalten. Nicht enthalten sind 1. An- und Abreise, 2. Liegeplatzgebühren und Diesel oder Benzin, 3. Verpflegung und 4. persönlicher Verbrauch. Die Kosten 3. und 4. werden über eine Bordkasse abgerechnet, in die jede/r TeilnehmerIn zu gleichen Teilen einzahlt. Der Skipper wird freigehalten, d. h. “normale” Verpflegung an Land und am Schiff ist seitens der KursteilnehmerInnen sicherzustellen.
2.2. Es werden Segelyachten eingesetzt. Die Unterbringung erfolgt in Doppelkabinen, ein Anspruch auf eine einzelne Kabine besteht nicht, es sei denn es wird eine Einzelkabine schriftlich zugesagt oder diese wurde gesondert gebucht. Kojen im Salon werden zahlenmäßig nicht belegt, außer durch den Skipper.
2.3. Die Segelyacht ist in Eignerbesitz des Trainers; es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Schiff. - Rücktritt vom Törn durch Nautikschule Conrad
3.1 Bei Nichterreichen der MindestteilnehmerInnenzahl von zwei TeilnehmerInnen behält sich Nautikschule Conrad vor, durch Erklärung gegenüber den TeilnehmerInnen vom Vertrag zurückzutreten oder den Törn gemeinsam mit einem anderen Reiseveranstalter durchzuführen. Eine Kursabsage erfolgt bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Gebühren ohne Abzug zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
3.2. Sicherheit an Bord ist die oberste Priorität, es gilt daher immer die Entscheidung des Skippers vor Ort. Den Sicherheitsanordnungen ist in jedem Fall Folge zu leisten. Dies umfasst auch Regelungen wie zum Beispiel zum Alkoholkonsum oder Rauchen an Bord. Sollte sich ein/e TeilnehmerIn nach wiederholter Aufforderung nicht an die Anweisungen des Skippers halten, so kann er von Bord verwiesen werden. Das Gleiche gilt, wenn ein/e TeilnehmerIn den Törn nachhaltig stört und eine Fortsetzung des Törns mit dem/der TeilnehmerIn unzumutbar erscheint. In diesem Fall behält Nautikschule Conrad den Anspruch auf den gesamten Preis des Praxistörns. Darüberhinausgehende Ansprüche des/der Teilnehmers/in bestehen nicht, insbesondere kann der/die betroffene Teilnehmer/in gegenüber Nautikschule Conrad keine Erstattung aus der Bordkasse verlangen.
3.3 Bei Krankheit oder unvorhersehbarer Verhinderung des Ausbilders/des Skippers ist Nautikschule Conrad berechtigt, einen qualifizierten Ersatz zu stellen. Kann kein Ersatz rechtzeitig gestellt werden, wird Nautikschule Conrad einen neuen Termin mit den TeilnehmerInnen vereinbaren. Kann Nautikschule Conrad in Abstimmung mit den TeilnehmerInnen keinen Ersatztermin anbieten, erhalten die KursteilnehmerInnen den Kursbetrag zurückerstattet. Darüber hinaus bestehende Ansprüche bestehen nicht. - Rücktritt durch eine KursteilnehmerIn
4.1. Jede/r Kursteilnehmer/in kann von seiner/ihrer Anmeldung von einem Praxistörn zurücktreten. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Nautikschule Conrad. Einem Rücktritt steht es gleich, wenn der/die Kursteilnehmer/in den Törn nicht antritt oder nicht rechtzeitig erscheint. Bei einem Rücktritt durch eine/n Teilnehmer/in kann Nautikschule Conrad angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen berücksichtigt. Es entstehen folgende Stornierungskosten:
a. 180 Tage vor Reisebeginn 50 %. b. 90 Tage 100%.
4.2. In diesem Zusammenhang wird der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung ausdrücklich empfohlen.
4.3. Soweit der/die Kursteilnehmer/in den Törn nicht antreten kann, kann er/sie bis zum Törnbeginn eine/n geeignete/n Ersatzteilnehmer/in, der/die den vollen Kursbeitrag zahlt, stellen. In diesem Fall fallen keine Gebühren an. Für den Kursbeitrag haften der/die ursprüngliche und neue TeilnehmerIn als GesamtschuldnerIn. Nautikschule Conrad kann einem Wechsel des/der Teilnehmers/in Widersprechen, wenn der/die Ersatzteilnehmer/in den Anforderungen an die Teilnahme an einem Praxistörn nicht genügt oder seine/ihre Teilnahme den gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften widerspricht.
4.4. Sofern der/die Teilnehmer/in den Praxistörn vorzeitig abbricht, besteht seitens Nautikschule Conrad der volle Anspruch auf die Kursgebühr. Darüber hinausgehende Ansprüche des/der Teilnehmers/in bestehen nicht, insbesondere kann der/die betroffene Teilnehmer/in gegenüber der Nautikschule Conrad keine Erstattung aus der Bordkasse verlangen. - Prüfungen
Prüfungen werden von unabhängigen Prüfern in kroatischen Hafenämtern abgehalten, auf die die Nautikschule Conrad keinen Einfluss hat. Einspruch gegen eine Prüfungsentscheidung kann daher nur direkt bei der Prüfungsorganisation eingereicht werden. - Haftung von Nautikschule Conrad
Der Schiffsführer wird alles tun, um die Risiken des Yachtsports möglichst gering zu halten, dennoch können weder Veranstalter noch Schiffseigner oder Schiffsführer für Verletzungen und deren Folgen bzw. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände sowie versicherungsmäßig nicht gedeckte Schäden bzw. bei Ansprüchen Dritter haften. Jegliche diesbezügliche Forderungen durch die TörnteilnehmerInnen bzw. durch Dritte sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der/die TeilnehmerIn erklärt, dass er/sie ein/e gute/r Schwimmer/in (mindestens 15 Minuten aktiv schwimmen) ist, der/die gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an Segeltörns mitbringt und an keinen ansteckenden Krankheiten leidet; diese sind ein Ausschlussgrund.
Der Törn wird auf einer als Eignerschiff zugelassenen und entsprechend versicherten Yacht durchgeführt.
Von der Crew verursachte und durch die Versicherung gedeckte Schäden oder Verluste werden bis zur Höhe des Versicherungsselbstbehaltes (siehe Rechnung) vom Verursacher getragen; ist der Verursacher nicht feststellbar, wird der Schaden von der kompletten Crew getragen. Schäden aus Mutwilligkeit oder grob fahrlässig verursachte Schäden werden voll vom Verursacher getragen.
Sollte ein/e TörnteilnehmerIn während der Fahrt so erkranken, dass ein Krankenhausaufenthalt oder über einen Tag hinausgehende ärztliche Behandlung erforderlich ist, kann die Reise auch ohne ihn/sie fortgesetzt werden. Eine diesbezügliche Ersatzforderung an den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Reise aufgrund sonstiger gesundheitlicher oder anderweitiger Probleme seitens des/der Törnteilnehmers/in abgebrochen wird.
Der/die TörnteilnehmerIn ist verpflichtet, eventuelle gesundheitliche Probleme, die sich auf die persönliche Sicherheit bzw. auf den Törnverlauf auswirken könnten – z. B. Diabetes – vor Törnbeginn dem Schiffsführer – gegebenenfalls vertraulich – mitzuteilen.
- Mitwirkungspflicht des/der Teilnehmers/Teilnehmerin
7.1. Der/die TeilnehmerIn ist verpflichtet eventuelle Mängel bei dem Segeltörn unverzüglich an den Ausbilder bzw. Skipper zu richten. Dieser ist verpflichtet, soweit möglich ist, für Abhilfe zu sorgen. Er ist nicht befugt, Ansprüche gleich welcher Art gegen Nautikschule Conrad anzuerkennen. Unterlässt es der/die Teilnehmer/in schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so verliert er/sie den Anspruch auf Minderung der Kursgebühr.
7.2. Der/die Teilnehmer/in haftet persönlich für alle von ihm/ihr während des gesamten Törns schuldhaft verursachten Schäden, soweit nicht der Schaden ausnahmsweise von der Schiffshaftpflichtversicherung oder der Schiffskaskoversicherung ganz oder teilweise beglichen wird. - Ausschluss von Ansprüchen/Abtretung/Verjährung
8.1. Soweit ein/e TeilnehmerIn Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung eines Praxistörns geltend machen will, so ist eine Abtretung der Ansprüche des/der Teilnehmers/in an Dritte, auch an KursteilnehmerInnen oder EhegattInnen ausgeschlossen. - Kündigung des Vertrages aufgrund außergewöhnlicher Umstände
Nautikschule Conrad ist dazu berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn infolge bei Vertragsschluss nicht bekannter Umstände oder voraussehbarer höherer Gewalt die Durchführung des Segeltörns erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Solche Umstände sind insbesondere alle Ereignisse höherer Gewalt, Kriege, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, unvorhersehbare mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder Havarie. In diesem Fall besteht keine Rückzahlungspflicht der Kursbeiträge. - Mediale Nutzungsrechte
Der/die Teilnehmer/in erklärt, dass Nautikschule Conrad unaufgefordert übermittelte Filme, Fotos bzw. Gruppenfotos oder Fotos, Filme, wo der/die TeilnehmerIn abgebildet ist, für die Werbemittel und Social Media Auftritte von Nautikschule Conrad kostenfrei verwenden darf. - Widerrufsrecht gemäß E-Commerce Gesetz
Der/die TeilnehmerIn kann seine/ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen, es sein denn, dass der bestellte Kurs innerhalb von 14 Tagen ab Bestellung stattfindet. IN DIESEM FALL VERZICHTET DER/DIE KUNDE/KUNDIN AUSDRÜCKLICH AUF DAS RÜCKTRITTSRECHT.
Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Widerrufsbelehrung ist zu richten an: Nautikschule Conrad eine Marke der PRINTSTORE Produktionsagentur GmbH, Hauptallee 9/4, A-2602 Blumau.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für geschlossene Törns oder Segelkurse (Private Training)
Sollte für ausschließlich diese Bestellung seitens Nautikschule Conrad ein gesondertes Schiff gechartert werden, ist ein kostenfreier Rücktritt nur 14 Tage nach Bestellung möglich. Die Stornogebühr danach beträgt danach 50% des gesamten Kursbeitrages und 90 Tage vor Kursbeginn 100% des gesamten Kursbeitrages. Sollten die Aufwendungen für das Charterschiff höher als 50% des Kursbeitrages sein, werden dem/der Kunden/Kundin die gesamten Folgekosten in Rechnung gestellt. Wurden bereits Flüge oder anderen Reisewege für den Skipper gebucht, ist der Auftraggeber verpflichtet, die gesamten Kosten bei einer Stornierung zu tragen.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Bestellungen im Nautikschule Conrad Shop
Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Mängel an den Produkten müssen unverzüglich bekannt gegeben werden, ansonsten können sie nicht anerkannt werden. Sollte der Kunde/die Kundin seine/ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen widerrufen, so hat der Kunde/die Kundin die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Yachtcharterkunden
Nautikschule Conrad vermittelt die Benutzung von Booten und Yachten an den Kunden im Auftrag verschiedener Boots- oder Yachtbesitzer (Charter). Es gelten daher für die Benutzung von Booten die jeweiligen Charter-Geschäftsbedingungen der Boots- und Yachteigentümer sowie gegebenenfalls von Fremdagenturen und die noch gesondert abzuschließenden Charterverträge, die wir im Auftrag der Boots- und Yachteigentümer mit Ihnen abschließen werden.
Schlussbestimmungen
Sind einzelne Teile dieses Vertrages nichtig oder unwirksam, bleiben die davon unberührten Vertragsteile gültig.
Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Nebenabreden, mündliche Zusagen oder
Änderungen müssen schriftlich bestätigt werden.