Wissenswertes
Neue Verordnung für Sportskipper
Wichtige Aktualisierung des Bootsführerscheins: Sportskipper der Kategorie B dürfen nun Boote bis zu 18 Metern Länge führen, nicht mehr wie bisher bis 30 GT.
Wichtige Aktualisierung des Bootsführerscheins: Sportskipper der Kategorie B dürfen nun Boote bis zu 18 Metern Länge führen, nicht mehr wie bisher bis 30 GT.