Hier findest Du Antworten auf die meist gestellten Fragen rund um das Thema kroatisches Küstenpatent.

Das kroatische Küstenpatent (Boat Skipper, Category B) ist ein amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Schifffahrtsministeriums, wird international anerkannt und ist für Motor- und Segelboote bis 30 Bruttoregistertonnen ohne PS-Beschränkung gültig und beinhaltet auch eine UKW-Schiffsfunkberechtigung.

Beim Skipper Boat A ist der UKW Sprechfunk nicht inkludiert, das Lenken eines Bootes ist auf 7 Meter und 16 PS Motoren beschränkt. Weiters darf man sich nur innerhalb der 6 Seemeilen Grenze vom Land aufhalten. Mit dem Skipper Boat A sind keine kommerziellen Fahrten erlaubt.

Die Skipper Boat A Ausbildung kann ab dem 14. Lebensjahr erworben werden. Der Skipper Boat B kann ab dem 16. Lebensjahr erworben werden, hat aber bis zur Vollendung des 18. Lebensjahre eine Beschränkung von 15 KW Motoren. 

Nein. Der Kurs ist rein auf Theorie ausgelegt. Wir empfehlen dringend ein Skippertraining bei uns mitzubuchen. Wenn Du die Ausbildung für das kroatische Küstenpatent bei uns machts, bekommst Du 10% Rabatt auf ein Skippertraining bei uns.

Ja. Für das Lenken eines motorisierten Wasserfahrzeuges in Kroatien muss ein Befähigungsnachweis, ein Bootsführerschein, vorgelegt werden. Dies gilt für alle Elektro- und Verbrennungsmotoren.

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